Entlasszeiten

Sie können Ihr Kind bzw. Ihre Kinder zu folgenden Uhrzeiten abholen:

13:00 Uhr: Bus, Abholung, Fußweg
14:00 Uhr - 14:15 Uhr: Abholung, Fußweg
16:00 Uhr: Abholung, Fußweg

Bei vorzeitiger Entlassung (nur in absoluten Ausnahmefällen) muss eine schriftliche Entschuldigung bzw. Information vorliegen. Das Essen wird in diesem Fall dennoch berechnet, wenn das Kind dafür angemeldet war. Eine Ausnahme ist lediglich bei Erkrankung bzw. Verletzung möglich.

Sollte die Abholung einmal von einer nicht im Vorfeld benannten Person erfolgen, benötigen wir auch hierfür eine schriftliche Information, in der Sie die Person konkret benennen.

Bitte seien Sie in jedem Fall pünktlich, damit die Nachmittagsbetreuung reibungslos verlaufen kann.